Boltz - Kanzlei

WAS KOSTET IHR RECHT?

Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gesetz ab, nämlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich die Höhe der Gebühren zwingend nach dem Streitwert/Gegenstandswert richtet. Unterhalb dieser vom Gesetz vorgeschriebenen Gebühren darf kein Rechtsanwalt abrechnen.

Möglicherweise steht Ihnen ein Anspruch auf sog. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu, damit entstehen für Sie für unsere Beratung keine Kosten. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann in einer Besprechung geklärt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen oder den letzten Leistungsbescheid, sowie sämtliche Kontoauszüge des vergangenen Monats mit.

Wir können Ihnen daher in der Regel bereits im ersten Gespräch mitteilen, wie hoch die Gebühren in etwa sein werden.

Für ein erstes Beratungsgespräch berechnen wir maximal zwischen 100,00 € und 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer. Für ein Mandatsgründungsgespräch berechnen wir keine Erstberatungsgebühr und ist damit für Sie kostenlos.

Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte Ihren Versicherungsnachweis zum Besprechungstermin mit. Wir stellen sodann Deckungsanfrage wegen der Kostenübernahme.